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LG Waldshut-Tiengen, 12.04.2001 - KLs 14 Js 4825/98 - 1 AK 7/99 |
Zitiervorschläge
LG Waldshut-Tiengen, Entscheidung vom 12.04.2001 - KLs 14 Js 4825/98 - 1 AK 7/99 (https://dejure.org/2001,15286)
LG Waldshut-Tiengen, Entscheidung vom 12. April 2001 - KLs 14 Js 4825/98 - 1 AK 7/99 (https://dejure.org/2001,15286)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 36 Abs. 2, Abs. 3
Betäubungsmittelstrafrecht: Anrechnung einer ambulanten Drogentherapie - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2003, 291
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 18.02.2000 - 2 Ws 56/00
Anrechnung einer elfmonatigen ambulanten Drogentherapie mit einer …
Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 12.04.2001 - KLs 14 Js 4825/98
Den Grundsätzen des Oberlandesgerichts Köln in seinem Beschluß vom 18.02.2000 - 2 Ws 56/00 - (StV 2000, 324 f) folgend, sind Kriterien für die Anrechenbarkeit der Zeitaufwand für die Teilnahme an der Therapiemaßnahme und die damit verbundenen Auswirkungen in der Lebensführung des Verurteilten sowie die Anforderungen an das Durchhaltevermögen des Verurteilten im Hinblick auf Konzept und Dauer der Therapie.
- LG Berlin, 13.05.2004 - 3 OpJs 1332/01 KLs (28/02)
Betäubungsmittelstrafrecht: Anrechnung von Therapiezeiten
Die in einer ambulanten Therapie verbrachte Zeit ist nur zum Teil anzurechnen, weil die Anforderungen an den Abhängigen in der Regel nicht gleichzusetzen sind mit denen einer stationären Therapie (vgl. KG, Beschluß vom 21. Januar 2004 - 5 Ws 14/04; OLG Köln NStZ 2001, 55 = StV 200, 324; OLG Schleswig SchlHA 2003, 215; LG Waldshut-Tiengen StV 2003, 291 ; a.A. noch LG Berlin, Beschluß vom 28. März 2002 - 512 Qs 36/02 -).